Reglement

REGLEMENT 2024

Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den VOGELSBERGER VULKAN-TRAIL gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement.

 
1.    Veranstaltungscharakter/Teilnahmebedingungen
2.    Strecke
3.    Wertungskategorien
4.    Bekleidung/Ausrüstung
5.    Startnummer
6.    Zeitnahme
7.    Briefings/Start
8.    Markierung der Strecke
9.    Kontroll- und Verpflegungsstellen
10.  Zeitlimits
11.  Ziel
12.  Ausscheiden aus dem Rennen
13.  Zeitstrafen/Disqualifikation
14.  Medizinische Notfallversorgung
15.  Doping
16.  Hilfe von Außen
17.  Umwelt- und Naturschutz
18.  Die VOGELSBERGER VULKAN TRAIL Regeln
19.  Protest und Jury
20.  Erkrankung eines Teilnehmers
21.  Kündigung zwischen Teilnehmer und VeranstalterDie nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den VOGELSBERGER VULKAN TRAIL gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter der Haftungserklärung.
22. Hygienekonzept

  1. VERANSTALTUNGSCHARAKTER/TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der VOGELSBERGER VULKAN TRAIL ist ein Einzel-Trailrun im größten erloschenen Vulkangebiet Mitteleuropas. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Haftungserklärung seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnahme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen. Zusätzlich versichert jeder Teilnehmer, dass diese Sporttauglichkeit vor dem Wettkampf von einem Sportarzt untersucht und bestätigt wurde.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten oder anhand der im Trailbook enthaltenen Kartenausschnitte und Streckeninformationen
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im Gelände informiert sein
  • Jeder Teilnehmer muss konditionell in der Lage sein, während des Wettkampfs auf der gewählten Strecke durchschnittlich 500 Höhenmeter pro Stunde vertikal sowie 7 Kilometer pro Stunde horizontal zu bewältigen
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind

Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter der Haftungserklärung und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

  1. STRECKE

Beim VOGELSBERGER VULKAN TRAIL werden fünf Strecken angeboten. Alle fünf führen durch das größte erloschene Vulkangebiet Mitteleuropas.

  • T101                                 102,1 km und 2.870 Hm
    (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten)
  • T71                                   74,3 km und 1.930 Hm
    (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten)
  • T44                                   43,5 km und 1108 Hm
    (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten)
  • T21                                    21,3 km und 716 Hm
    (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten)
  • T12                                    12,1 km und 231 Hm
    (Änderungen auf Grund des Genehmigungsverfahrens vorbehalten)
  1. WERTUNGSKATEGORIEN

Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:

  • MEN
  • WOMEN
  • MASTER MEN (über 40 Jahre – ab Jhg. 1983 bis 1974)
  • MASTER WOMEN (über 40 Jahre – ab Jhg. 1983 bis 1974)
  • SENIOR MASTER MEN (über 50 Jahre – ab Jhg. 1973 bis 1964)
  • SENIOR MASTER WOMEN (über 50 Jahre – ab Jhg. 1973 bis 1964)
  • GRAND MASTER MEN (über 60 Jahre – ab Jhg. 1963 und älter)
  • GRAND MASTER WOMEN (über 60 Jahre – ab Jhg. 1963 und älter)

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 15 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer automatisch eine Kategorie tiefer gewertet (also z.B. Senior Master bei Master)

  1. BEKLEIDUNG/AUSRÜSTUNG

Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:

  • Wasserbehälter bzw. Trinkgefäße mit mindestens 1,0 Liter (Ultratrail, Marathontrail)
  • Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set, Rettungsdecke Pflaster, elastische Binde, bei der Anmeldung erhältlich)
  • Gps- Uhr mit eingespeichter Strecke oder Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der gesamten Strecke
  • Mobiltelefon mit eingespeicherter Bergwacht-Nummer zum Absetzen von Notrufen

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen stichprobenartig überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/ Bekleidung wird mit Zeitstrafen geahndet und kann zur Disqualifikation führen.

  1. STARTNUMMER

Jeder Teilnehmer bekommt bei der Startnummernausgabe gegen Vorlage seiner unterschriebenen Haftungserklärung (vorab Download in der Anmeldemaske) oder durch Vorlage des Personalausweises seine Startnummer. Diese muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel mittels Scanner eingelesen. Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert. Bei Ausscheiden aus dem Rennen wird der Transponder-Chip von der Startnummer entfernt.

  1. ZEITNAHME

Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers. Sollte der Chip verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und am Race Office.

  1. BRIEFINGS/START

Auf Grund derzeitigen Lage findet kein Streckebriefing am Vorabend statt.

Die Startaufstellung beginnt mind. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit (je nach gemeldeter Teilnehmerzahl). Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef (für den T101, T71, T44, T21, T12 beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.

  1. MARKIERUNG DER STRECKE

Die Route des VOGELSBERGERULTRATRAIL wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere bei starken Regenfällen oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer das Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Strecke mitführen muss. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es leider manchmal der Fall sein kann, dass die Markierungen von Dritten entfernt werden. Die Markierungen werden abschnittsweise von den Schlussläufern unmittelbar Nach Ablauf des Zeitlimits abgebaut. Die Strecke ist dann NICHT mehr markiert. Die Strecke ist ab dann gesperrt und darf nicht mehr gelaufen werden.

  1. KONTROLL- & VERPFLEGUNGSSTELLEN

Eine Möglichkeit des ärztlichen Check Points findet sich für alle Distanzen an der V4!

  • T101:                 8 Kontroll- und Verpflegungsstellen,
  • T71:                   6 Kontroll- und Verpflegungsstellen,
  • T44:                   4 Kontroll- und Verpflegungsstellen
  • T21:                   2 Kontroll- und Verpflegungsstellen
  • T12:                   1 Kontroll- und Verpflegungsstellen

Verpflegungsstellen

An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer Sportgetränke, Energieriegel und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Karte oder dem Trailbook entnommen werden und ist von 1-5 durchnummeriert. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. An einigen Verpflegungsstellen gibt es in Abhängigkeit von der Witterung auch warme Speisen und Heißgetränke.

Kontrollstellen

Auf der gesamten Strecke befinden sich Kontrollstellen, an denen jeder Teilnehmer einchecken muss. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), werden disqualifiziert. An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge Ihres Eintreffens eingescannt.

  1. ZEITLIMITS

Auf der Stecke gelten folgende folgende Zeitlimits:

  • V7 18:00 Uhr
  • V8 19:30 Uhr

Die Zeitlimits sind zwingend einzuhalten, das heißt wer um 18:01 Uhr V6/ V7  bzw. um 19:31 Uhr V8 erst erreicht hat das Zeitlimit nicht eingehalten und wird aus dem Rennen genommen.

  1. ZIEL

Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel gescannt. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.

Jeder Teilnehmer hat das Ziel bis spätestens 22:00 Uhr zu erreichen. Dieses Zeitlimit wird im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten (z.B. 22.01 Uhr), werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen.

Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Kontrollstellenmitarbeiter oder Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder wegen Verletzung nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln im Ziel eintreffen, erscheinen nicht auf der offiziellen Ergebnisliste.

  1. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN

Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter unter der Rufnummer +49 175/99 112 37 abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers einleiten. Bei einem Ausscheiden aus dem Rennen haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Transfers durch den Veranstalter. Wer den VOGELSBERG VULKAN TRAIL frühzeitig beendet, muss sich außerdem im Race Office im Ziel abmelden.

  1. ZEITSTRAFEN UND DISQUALIFIKATION

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

  • Nichterfüllen der unter Pkt. 1. dieses Reglements beschriebenen speziellen Voraussetzungen seitens jedes Teilnehmers
  • Nichteinhalten der VOGELSBERGER VULKAN TRAIL Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Unvollständiger Pflichtausrüstung am Start (vollständige Aufzählung siehe Bekleidung/Ausrüstung)
  • Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
  • Umweltverschmutzung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle
  • Unterlassener Hilfeleistung
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping
  • Eigenmächtiger Streckenabkürzungen
  • Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer

Diese Aufstellung ist nicht abschließend!

Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.

  1. MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG (BERGWACHT)

Start-/Zielbereich

Dienstbeginn im Startbereich ist jeweils ca. 1 Stunde vor Rennbeginn.

Bei Etappenrennen o.ä. baut die Bergwacht im Zielbereich eine mobile medizinische Versorgungsstelle auf. Die Versorgung im Zielbereich wird bis Eintreffen des letzten Läufers durch die Einsatzkräfte der Bergwacht sichergestellt.

Während der Veranstaltung

Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die bei entsprechendem Bedarf  von örtlichen Rettungskräften gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen und medizinisch relevanten Fragen schnellstmöglich ärztliche Hilfe u.o. Beratung.

Einheitliche Notruf-und Hotline-Nummern für alle Teilnehmer

  • Die medizinische Notrufnummer der Bergwacht steht auf den Streckenplänen, welche die Teilnehmer vom Veranstalter erhalten. Zusätzlich steht die Hotline-Telefonnummer des Veranstalters auf den Ausweisen.
  • Die medizinische Notrufnummer der Bergwacht lautet: +49 175/99 112 37.
  • Die Notruf-Nummer in Deutschland lautet: 112

Was tun im Notfall?

  • Ruhe bewahren
  • Notfallnummer wählen: +49 175/99 112 37 (im Handy abspeichern)!
  • Falls diese Nummer besetzt oder durch Empfangsstörungen o.ä. kurzfristig nicht erreichbar ist, bitte die offiziellen Notruf-Nummern der jeweiligen Länder wählen, falls nötig. Ansprechpartner für Rückfragen der Leitstelle etc. ist dann die eigene Rufnummer und natürlich weiterhin die Hotline der BERGWACHT oder des Veranstalters.
  • Genauen Standort (siehe Trailbook), die Startnummer und eine Rückrufnummer durchgeben
  • Sollte man den Notruf selbst nicht abgeben können, dann bitte einen anderen Läufer benachrichtigen, so dass dieser den nächsten Posten, Versorgungsstelle etc. verständigen kann
  • Nach Klärung des Sachverhaltes durch den Einsatzleiter der BERGWACHT, wird die sofortige Hilfeleistung eingeleitet und koordiniert.
  • Bei Bagatellverletzungen gelten Sonderregelungen
  •  

Einsatzablauf (regelgerecht)

Geleitet werden alle Einsätze durch den Einsatzleiter der BERGWACHT. Dieser entscheidet über das Einsetzen der einzelnen Rettungsteams. Im Notfall informiert der Einsatzleiter auch sofort die zuständige Rettungsleitstelle. Diese entsendet dann im Bedarfsfall weitere Einsatzkräfte des öffentlichen Rettungsdienstes. Bei unklaren Meldungen oder auch Bagatellverletzungen oder Erkrankungen des Teilnehmers behält sich der Einsatzleiter einen alleinigen Einsatz, ohne Information der Rettungsleitstelle jederzeit vor. Geht der Notruf direkt bei einem der Rettungsteams ein, informiert das jeweilige Team wiederum den Einsatzleiter der BERGWACHT.

Jeder Teilnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, anderen in Not geratenen Läufern Erste Hilfe zu leisten und die BERGWACHT zu verständigen! Teilnehmern, die Erste Hilfe geleistet haben, wird diese Zeit wieder gutgeschrieben.

  1. DOPING

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Im Besonderen verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung (eine Ausnahme stellt z.B. die Verabreichung einer Infusion bei bestehendem therapieresistentem Erbrechen dar).

Bei einer belastungsinduzierten Dehydration ist die Gabe von Infusionen durch den Rennarzt oder eigenes medizinisches Personal verboten. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der NADA.

  1. HILFE VON AUSSEN

Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch die BERGWACHT.

Nimmt ein Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.

  1. UMWELT/NATURSCHUTZ

Da der VOGELSBERGER VULKAN TRAIL weitestgehend durch den Naturpark Hoher Vogelsberg mit einzigartigem Natur- und Landschaftsschutzgebiet führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.

  1. DIE VOGELSBERGER VULKAN TRAIL REGELN
  • Der VOGELSBERGER VULKAN TRAIL findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen, Wanderwegen und Single- Trails statt.
  • Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
  • Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Veranstalters zu diesen Maßnahmen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen.
  • Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des Teilnehmers, der durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurde oder unterstützt werden sollte.
  • Begleitern/Betreuern einzelner Teilnehmer ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und/oder die umliegende Natur zu verschmutzen oder gar zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke mit Appellen an die startenden Teilnehmer, auch wenn dies mit biologisch abbaubaren Kreidespray erfolgt. Falls Begleiter/Betreuer dagegen verstoßen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teilnehmer, die durch diese Maßnahmen unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Disqualifikation.
  • Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.
  1. PROTEST UND JURY

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem

Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.

  1. ERKRANKUNG EINES TEILNEHMERS

Vorangemeldete Einzelläufer/innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht starten können und dieses schriftlich bis zum 06.06. melden, erhalten einen Startgutschein für den nächsten Vulkantrail im darauf folgendem Jahr.

  1. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB. “

  1. HYGIENEKONZEPT

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die derzeit gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!

(Stand: 04.06.2024)